Damit der Start ins Berufsleben ein voller Erfolg wird, sollten vor dem ersten Arbeitstag einige Formalitäten geklärt werden. Auch beim Thema „Versicherung“ ist einiges zu beachten. Der folgende Beitrag gibt künftigen Auszubildenden und Berufseinsteigern Antworten auf die wichtigsten Fragen.

PAPIERKRAM – ALLES BEISAMMEN?

Krankenversicherung und Mitgliedsbescheinigung

Mit Beginn der Ausbildung endet der Versicherungsschutz über die Eltern, besser bekannt als Familienversicherung. Als Auszubildender ist man nun selber versichert.

Damit Sie bereits ab dem ersten Tag Ihres Berufslebens auf ein umfangreiches Leistungs- und Serviceangebot zugreifen können, entscheiden Sie sich am besten sofort für die Mitgliedschaft bei der BKK. Bei uns erhalten Sie alle Leistungen ohne „Wenn“ und „Aber“ – und das von Beginn an. Darüber hinaus bieten wir Ihnen noch eine Reihe von Zusatzleistungen – von Bonusprogrammen über Gesundheitskurse bis hin zu privaten Zusatzversicherungen über unsere Kooperationspartner.

Sobald Ihr Mitgliedschaftsantrag vorliegt, erhalten Sie von uns eine neue Versichertenkarte und eine Mitgliedsbescheinigung. Diese benötigt Ihr Arbeitgeber spätestens 14 Tage nach Beginn Ihrer Ausbildung.

Sozialversicherungsnummer

Mit Beginn der Ausbildung wird für Sie ein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet. Die Sozialversicherungsnummer beantragen wir für Sie, sobald uns Ihr Arbeitgeber eine Anmeldung geschickt hat. Ein Schreiben mit Ihrer Versicherungsnummer bekommen Sie automatisch zugeschickt; es ist dann dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen. Sollten Sie bereits eine Versicherungsnummer besitzen – z. B. weil Sie schon vorher eine Beschäftigung ausgeübt haben –, bringen Sie diesen Nachweis bitte am ersten Ausbildungstag mit.

Gesundheitszeugnis

Wenn Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung noch nicht volljährig sind, benötigt Ihr Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis von Ihnen. Auch für Sie ist das OK vom Arzt wichtig. Würde man bei Ihnen zum Beispiel eine Fehlstellung der Wirbelsäule feststellen, sollten Sie keinen Beruf wählen, der den Rücken stark belastet. Die Untersuchung beim Hausarzt ist kostenlos. Den erforderlichen Berechtigungsschein für diese Untersuchung gibt es beim Einwohnermeldeamt.

Lohnsteuerabzug

Die relevanten Daten zur Steuer werden vom Arbeitgeber über ein elektronisches Verfahren (ELStAM) direkt beim Finanzamt abgerufen. Am besten, Sie informieren sich kurz vor Ausbildungsbeginn beim Finanzamt. Hier erfahren Sie auch, welche Daten Ihr Arbeitgeber konkret benötigt.

Schulzeitbescheinigung

Wenn Sie über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht haben, sollten Sie sich im Schulsekretariat eine Schulzeitbescheinigung ausstellen lassen, da die längere Schulzeit die Rente erhöht. Berücksichtigt werden dabei – für längstens 36 Monate – Fachschulausbildungen und Zeiten der Teilnahme an einer berufsvor- bereitenden Bildungsmaßnahme.

Girokonto

Der Ausbildungsbetrieb zahlt das Gehalt nicht bar aus, sondern überweist es auf ein Konto. Daher benötigt der Arbeitgeber von Ihnen zunächst eine Bankverbindung, damit er Ihr Gehalt überweisen kann. Bei den meisten Banken und Sparkassen ist das Konto während der Ausbildung kostenlos. Wer aber später keine böse Überraschung erleben möchte, sollte jetzt schon darauf achten, was das Konto nach der Ausbildung kostet.

Tipp: Vergleichen lohnt sich! Bei manchen Banken zahlt man gar nichts für die Kontoführung. Bei anderen Instituten kann das Konto bis zu hundert Euro oder mehr im Jahr kosten.

Sozialversicherungsbeiträge

Mit Beginn Ihrer Ausbildung werden Sie automatisch in allen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber behält Ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen vom Gehalt ein und überweist diesen zusammen mit seinem Beitragsanteil direkt an uns.

Vermögensbildung

Viele Tarifverträge verpflichten Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter beim Vermögensaufbau zu unterstützen – zusätzlich zum Gehalt. Oft handelt es sich nur um einige Euro, maximal sind es 40 Euro im Monat. Natürlich können Sie auf die Zuschüsse des Arbeitgebers selber noch etwas drauflegen – Sie müssen es aber nicht. Zusätzlich gibt es vom Staat noch Arbeitnehmersparzulagen. Dafür müssen Azubis allerdings selber mitsparen, etwa im Rahmen eines Bausparvertrags.

Kindergeld und Unterhalt

Bislang haben Ihre Eltern das Kindergeld für Sie bekommen. Wenn Sie während der Ausbildung noch zu Hause wohnen, bleibt das auch so. Wohnen Sie allerdings nicht mehr zu Hause, ist das Kindergeld von Ihren Eltern an Sie auszuzahlen. Der Anspruch auf Kindergeld besteht für die Dauer der Ausbildung, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Unterhaltsleistungen: Eltern „schulden“ ihren Kindern Unterhalt – auch während der Berufsausbildung. Insbesondere dann, wenn der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgelehnt wurde, weil die Eltern zu viel verdienen, sind sie zum Unterhalt verpflichtet.