Liebe Leserinnen
und Leser,

Bei Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland sind in aller Regel die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung anwendbar. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Es gibt im Leben eines jeden Menschen zahlreiche individuelle Anlässe, sich zu sorgen oder gar zu ängstigen: Eigene schwere Erkrankungen, schwere Erkrankungen im Familien- oder Freundeskreis, finanzielle Probleme, Beziehungsprobleme und Arbeitslosigkeit stehen hier an oberster Stelle. Wirksame Strategien gegen das Überhandnehmen von Ängsten stellt Ihnen unser Beitrag „Dauerhaft im Krisenmodus“ vor. Zum Beitrag

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