Digitale Krankmeldung zunehmend Standard

Die elektronische Krankmeldung (eAU) wird zunehmend zum Standard in der Versorgung. Das zeigen nun auch die Daten des ersten Quartals 2023, die der GKV-Spitzenverband ausgewertet hat. So haben Arbeitgeber seit Anfang 2023 bereits 21,6 Millionen digitale Krankmeldungen ihrer Arbeitnehmenden abgerufen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2022 waren es gerade einmal 5,9 Millionen eAU, die Arbeitgebende im Rahmen der freiwilligen Pilotierung abgerufen haben.

eAU ermöglicht genaueren Blick auf Krankenstand
Bislang konnte die Gesamtzahl der Krankmeldungen in Deutschland nur grob geschätzt werden. Es gab eine Dunkelziffer, weil Arbeitnehmende insbesondere bei kurzen und akuten Erkrankungen teilweise keinen Nachweis ihrer Krankmeldung bei der Krankenkasse eingereicht haben. In den Statistiken fehlten diese Krankmeldungen. Im Allgemeinen geht man bisher von rund 70 bis 80 Millionen Bescheinigungen pro Jahr aus. Legt man diese Annahme zugrunde, ist mit rund 3 Millionen eAU, die wöchentlich von ärztlichen Praxen an Krankenkassen gehen, bereits heute der überwiegende Anteil der Krankmeldungen digital.

Hierbei entlastet die eAU nicht nur Versicherte, die ihre Krankmeldung nun nirgends mehr einreichen müssen. Auch für Arbeitgebende sind Verzögerungen im Regelfall ausgeschlossen, da das Verfahren, einmal von der ärztlichen Praxis angestoßen, weitgehend automatisch abläuft.

 

Rentenerhöhung zum 01.07.2023

Zum 01.07.2023 sind die Renten in Westdeutschland um 4,39 % und in den neuen Ländern um 5,86 % gestiegen. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wurde die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Damit gilt seit Anfang Juli in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert.

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,50 % in den alten Ländern und 6,78 % in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Auf Basis der vorliegenden Daten ergab sich hieraus eine Anhebung des bisherigen Rentenwerts (West) von 36,02 Euro auf jetzt 37,60 Euro und eine Anhebung des bisherigen Rentenwerts (Ost) von 35,52 Euro auf jetzt ebenfalls 37,60 Euro.