Diensthandy:
Privatnutzung meistens möglich
Ob Telefonate, Nachrichten oder Mails: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die ein Diensthandy zur Verfügung haben, dürfen dies auch für private Zwecke nutzen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 780 Nutzerinnen und Nutzer eines Smartphones.
Bei 88 % derjenigen, die ein Diensthandy haben, ist die private Nutzung gestattet. Nicht alle machen davon jedoch Gebrauch: Fast jeder und jede Fünfte (18 %) aus dieser Gruppe nutzt das Dienstgerät trotzdem allein für berufliche Zwecke und lässt die private Kommunikation außen vor. „Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Wer dienstlich mobil telefoniert, tut dies häufig aber auch mit dem privaten Smartphone. Insgesamt bekommen 44 % ein Diensthandy zur alleinigen Nutzung gestellt, 2 % teilen sich ein Gerät mit anderen Personen. 36 % nutzen jedoch ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für den Job. Sehr unterschiedlich ist dabei die Kostenübernahme geregelt: Bei 64 % findet keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber statt. Bei 12 % übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate und bei 11 % beteiligt sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät. Jeweils 7 % erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag bzw. eine monatliche Beteiligung an den Telefongebühren.