Immer mehr Ältere
sozialversicherungspflichtig
beschäftigt

Die Erwerbstätigkeit von Älteren ab 50 nimmt seit 20 Jahren deutlich zu. Dabei dominiert der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, insbesondere bei den 60- bis 64-Jährigen. Das zeigt eine Anfang Mai 2023 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

So ist die Beschäftigungsquote Äl­te­­rer deutlich stärker gestiegen als die Beschäftigungsquote insge­samt:
Der Anteil der sozialversiche­rungs­pflichtig Beschäftigten an der G­esamt­bevölkerung ab 15 Jahren stieg zwischen 2006 und 2021 von 37 % auf 47 %, bei den 55- bis 59-Jährigen sogar von 43 % auf 64 %.

Auch im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen gewinnt die sozialversicherungspflichtige Be­schäf­tigung besonders bei Älteren an Bedeutung. Während in der Gesamtbevölkerung die ausschließlich geringfügige Beschäftigung relativ zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit 2001 um gut 20 % zurückgefallen ist, beträgt der rela­tive Bedeutungsverlust bei den 60- bis 64-Jährigen über 80 %. Die Selbst­ständigkeit geht insgesamt von 2001 bis 2021 relativ zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um 20 % zurück, für die 60- bis 64-Jährigen sogar um gut 60 %.

„Der hohe Arbeitskräftebedarf sollte genutzt werden, um Ältere mit individuellen Arbeitszeitregelungen, Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und geeigneten Tätigkeitsprofilen für eine längere berufliche Aktivität zu gewinnen“, so Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Diensthandy:
Privatnutzung meistens möglich

Ob Telefonate, Nachrichten oder Mails: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die ein Diensthandy zur Verfügung haben, dürfen dies auch für private Zwecke nutzen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 780 Nutzerinnen und Nutzer eines Smartphones.

Bei 88 % derjenigen, die ein Diensthandy haben, ist die private Nutzung gestattet. Nicht alle machen davon jedoch Gebrauch: Fast jeder und jede Fünfte (18 %) aus dieser Gruppe nutzt das Dienstgerät trotzdem allein für berufliche Zwecke und lässt die private Kommunikation außen vor. „Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Wer dienstlich mobil telefoniert, tut dies häufig aber auch mit dem privaten Smartphone. Insgesamt bekommen 44 % ein Diensthandy zur alleinigen Nutzung gestellt, 2 % teilen sich ein Gerät mit anderen Personen. 36 % nutzen jedoch ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für den Job. Sehr unterschiedlich ist dabei die Kostenübernahme geregelt: Bei 64 % findet keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber statt. Bei 12 % übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate und bei 11 % beteiligt sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät. Jeweils 7 % erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag bzw. eine monatliche Beteiligung an den Telefongebühren.